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Polizist

Polizeiinspektion Burgdorf klärte die 8. Klassen über rechtliche Konsequenzen der Strafmündigkeit auf

Was ist eigentlich Gewalt? Was ist gefährliche Körperverletzung? Was bedeutet der Begriff der Fahrlässigkeit? Fragen über Fragen, die sich Vierzehnjährige stellen müssen, die in diesem Alter bereits strafmündig werden. Polizeihauptkommissar Wilhelm Hustedt (Bild links) verfolgte in seinen Vorträgen nicht nur die Absicht, über die Buchstaben des Gesetzes aufzuklären, sondern das Bewusstsein seiner jungen Zuhörer zu schärfen. Dabei ging er nicht nur auf physische, sondern auch auf andere Formen der Gewalt ein – nicht zuletzt die stille Gewalt des Schülermobbing im Internet. Der erfahrene Polizist im Präventionsdienst erläuterte unter anderem die Bestrafungsformen, die das Jugendstrafrecht ab dem 14. Lebensjahr vorsieht. “Ein Arrest in der Jugendanstalt Hameln ist wirklich kein Vegnügen,” erzählte Hustedt. Die Achtklässler hörten den anschaulich geschilderten Beispielen aus der Rechtspraxis aufmerksam zu.