Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, mit dieser Mail möchte ich euch und Ihnen Briefe des Kultusministers zusenden, die Regelungen zum Beginn der Weihnachtsferien treffen.
Kurz zusammengefasst bedeutet das:
- Die Weihnachtsferien beginnen wie vorgesehen am 23.12.2021 (erster Ferientag)
- Für die Zeit vom 20.-22.12.2021 ist es möglich, sich (als Volljährige selbst, für Minderjährige durch die Eltern) ohne Angabe einer Begründung vom Präsenzunterricht zu befreien. Die Schulleitung/die Schule nimmt diese Befreiung zur Kenntnis; muss also keine Genehmigung erteilen. Eine Befreiung ist nur für die gesamten drei Tage möglich. Die Befreiung kann formlos per Mail und mit dem Formular im Anhang der Schule angezeigt werden.
- In der Zeit vom 20.-22.12.2021 werden keine Klassenarbeiten/Klausuren geschrieben.
- Im Fall einer Befreiung wechseln Schüler:innen nicht ins Distanzlernen und es wird seitens der Schule kein Hybridunterricht (Streaming von Unterricht) angeboten. Der Unterrichtsstoff muss eigenständig erarbeitet werden.
- Nach den Ferien testen sich in jedem Fall alle Schüler:innen, die nicht vollständig geimpft genesen sind, an den ersten fünf aufeinander folgenden Tagen, also vom 10.-14.01.2022.Vollständig Geimpfte und Genesene können sich freiwillig testen, dazu gilt Folgendes in unserer Schule:
Die SuS, die sich freiwillig testen möchten, sollen ab Mittwoch (15.12.21) – also eine Woche vor Ferienbeginn – in die Reihentestung (Testung in der Zeit vor den Weihnachtsferien also am Mittwoch (15.12.), Freitag (17.12.), Montag (20.12.) und am Mittwoch (22.12.)) einsteigen.
Auch in der ersten Woche nach den Weihnachtsferien kann man freiwillig an den Testungen teilnehmen, also täglich vom 10.-14.01.2021.
Die Testkit-Kapazitäten reichen derzeit aus, um die freiwillige Teilnahme an den Testungen zu ermöglichen. Testkits erhalten selbstverständlich nur diejenigen, die sich nicht vom Präsenzunterricht befreien.
- Momentan gilt bis auf Weiteres nach einem positiven Selbsttest während des Schulbetriebs, dass die ggf. infizierte Person zu Hause bleibt und sich umgehend mit der Schule und der Hausärztin/dem Hausarzt in Kontakt setzt. Im Regelfall werden durch die Schule keine „K1-Personen“ ermittelt und in eine Quarantäne geschickt, sondern ausnahmslos alle Mitglieder betroffener Lerngruppen (Klasse, klassenübergreifende Lerngrupen wie in Fremdsprachen, Religion, WN, Trainingsmodulen) testen sich an 5 aufeinanderfolgenden Tagen. Sollte dann ein PCR-Test negativ sein, endet das Testen vorzeitig; bei einer Bestätigung durch den PCR-Test bleibt es bei den 5 Tagen. Das Gesundheitsamt ermittelt mit der betroffenen (infizierten) Person/Familie den familiären K1-Bereich und den im sozialen Umfeld der Person/Familie. Das bedeutet, dass nach einer Covid-Infektion innerhalb einer Lerngruppe im Regelfall alle anderen Schüler:innen weiterhin am Unterricht teilnehmen.
Abschließend möchte ich als Schulleiterin unserer Schule ausdrücklich bestätigen, dass die Corona-Infizierungen (bisher und hoffentlich auch zukünftig) nicht/nur in seltenen Fällen in der Schule entstehen/entstanden sind. Das haben wir sehr deutlich nach den Herbstferien dieses Jahres sehen können. Die Schule ist ein sehr geschützter und schützender Raum, weil die hier geltenden Hygiene- und Schutzmaßnahmen recht verlässlich eingehalten werden. Davon profitieren wir alle.
Bitte bedenkt/bedenken Sie dieses auch bei eurer/Ihrer Entscheidung, sich vom Präsenzunterricht zu befreien. Aber natürlich gibt es Situationen, die ich im Einzelfall gar nicht beurteilen kann, die eine Befreiung vom Präsenzunterricht rechtzeitig vor einem hoffentlich schönen Weihnachtsfest im Kreis der Familie erfordern oder mindestens hilfreich erscheinen lassen. Dafür sind jetzt durch das Kultusministerium die Voraussetzungen geschaffen.
Ich wünsche uns allen noch eine besinnliche Adventszeit, ein schönes Weihnachtsfest im Kreis der Lieben um uns herum und einen gesunden Start ins neue Jahr 2022.
Liebe Grüße
Silke Brandes
(Schulleiterin)
Brief des Kultusministers an die Erziehungsberechtigten (10.12.21)
Brief des Kultusministers an die Schüler Sek I (10.12.21)
Brief des Kultusministers an die Schüler Sek II (10.12.21)
Antrag zur Befreiung von der Präsenzpflicht (Drei Tage vor Weihnachten)