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Informationen zum Unterricht ab dem 10. Mai (Szenario B)

Ab Montag startet das Szenario B (geteilte Lerngruppen). In den drei Tagen vom 10. bis zum 12. Mai beginnen die A-Gruppen mit dem Präsenzunterricht und dem Verfahren der Testung. Viele wichtige Informationen sind in dem folgenden Schreiben der Schulleiterin ersichtlich.

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Kolleginnen und Kollegen,

wer hätte das gedacht, nun sehen wir uns ab kommenden Montag (10.05.2021, Lerngruppe A) bzw. ab Montag der nächsten Woche (17.05.2021, Lerngruppe B) endlich im Präsenzunterricht wieder.

Darüber freuen wir uns sehr, und wir hoffen, dass ihr euch nach der langen Zeit des Distanzlernens überhaupt wieder an uns Lehrkräfte in voller Größe im Unterricht, an frühes Aufstehen und leider noch an so manche Corona-Schutzmaßnahme in der Schule gewöhnen könnt.

Szenario B (Wechselmodell mit A- und B-Lerngruppen/Wechsel jeweils am Montag)

Die nächsten drei Wochen sind jeweils keine vollständigen Wochen:
10. – 13.05.2021: Lerngruppe A (14.05. Himmelfahrt; 15.05. freier Brückentag) Präsenzunterricht;
Lerngruppe B Aufgaben im Homeschooling (Wochenplan*/Vorbereitung der folgenden Präsenzwoche), in der Regel ohne Betreuung durch Lehrkräfte und ohne Videokonferenzen
* Einen Wochenplan gibt es bis auf Weiteres zum letzten Mal, danach erhält man in der Präsenzwoche Hausaufgaben für die Woche im Homeschooling
17./18.05. + 20./21.05.2021: Lerngruppe B (19.05. Homeschooling ohne direkte Betreuung der Lehrkräfte aufgrund der mündlichen Abiturprüfungen; weitere Besonderheiten wg der Abiturprüfungen werden über den Vertretungsplan bekanntgegeben) Präsenzunterricht;
Lerngruppe A im Homeschooling (Vorbereitung der folgenden Präsenzwoche), in der Regel ohne Betreuung durch Lehrkräfte und ohne Videokonferenzen
 26. – 28.05.2021: Lerngruppe A (24.05. Pfingstmontag; 25.05. freier Tag nach Pfingsten)
Lerngruppe B im Homeschooling (s.o.)

Danach sind die Wochen vollständige Wochen ohne Besonderheiten:
Ab 31.05.2021 Lerngruppe B Präsenzunterricht; Lerngruppe A Homeschooling
Ab 07.06.2021 Lerngruppe A Präsenzunterricht; Lerngruppe B Homeschooling
Ab 14.06.2021 Lerngruppe B Präsenzunterricht; Lerngruppe A Homeschooling
Ab 21.06.2021 Lerngruppe A Präsenzunterricht; Lerngruppe B Homeschooling
Ab 28.06.2021 Lerngruppe B Präsenzunterricht; Lerngruppe A Homeschooling
Ab 05.07.2021 Lerngruppe A Präsenzunterricht; Lerngruppe B Homeschooling
Ab 12.07.2021 Lerngruppe B Präsenzunterricht; Lerngruppe A Homeschooling

Stundenpläne – Organisatorisches

Ihr findet eure neuen Stundenpläne in der dsb-App.
Wichtig: Falls ihr am Freitagnachmittag bereits neue Pläne heruntergeladen und eingesehen habt; diese gelten nicht, sie mussten leider noch einmal überarbeitet werden, weil es noch Veränderungen gab; es gelten die Pläne, die Freitagabend bekanntgegeben wurden (nach 19 Uhr).
Achtet in euren Plänen bitte darauf, dass wir erneut mit versetzten Unterrichts- und Pausenzeiten arbeiten.

Eure Lehrkräfte erhalten alle von der Schule eine sogenannte CO2-Ampel. Diese nehmen sie in jeden Unterrichtsraum mit; dort wird sie in eine Steckdose gesteckt; mit einem einfachen Grün-Gelb-Rot-System unterstützt sie die Erinnerung an das wichtige Stoßlüften der Räume. Bitte nehmt mit euren Lehrkräften gemeinsam das Thema des Stoßlüftens sehr ernst, denn dieses scheint eine sehr effiziente Schutzmaßnahme zu sein. Stoßlüften (ca. 3-5 Minuten) mit mindestens einem weit geöffneten Fenster und geöffneter Tür unterscheidet sich deutlich von Dauerlüften über gekippte Fenster!!! Bitte erinnert eure Lehrkräfte ggf. an die CO2-Ampel, denn ein neues Verfahren muss sich bestimmt erst als Routine einspielen…vielen Dank!
Es gibt wie bisher auch versetzte Pausenzeiten (Zeiten bitte den Plänen entnehmen) und zugewiesene Schulhofbereiche:

Jg. 5: zeitgleich mit Jg. 6, auf dem Schulhof vor der Mensa
Jg. 6: zeitgleich mit Jg. 5, auf dem Schulhof zwischen Unterstufengebäude und Sporthalle
Jg. 7: zeitgleich mit Jg. 9, auf dem Innenhof des Sek. I-Gebäudes
Jg. 8: zeitgleich mit Jg. 10, auf dem Asphalthof vor den Containern
Jg. 9: zeitgleich mit Jg. 7, auf dem Asphalthof vor den Containern
Jg. 10: zeitgleich mit Jg. 8, auf dem Innenhof des Sek. I-Gebäudes
Jg. 11: versetzte Pause zu Jg. 12, auf dem Hof vor dem Haupteingang des Sek.II-Gebäudes
Jg. 12: versetzte Pause zu Jg. 11, auf dem Hof vor dem Haupteingang des Sek.II-Gebäudes

In euren Pausen werdet ihr von den Lehrkräften der Stunde vor der Pause auf den Schulhof geführt und von den Lehrkräften der Folgestunde vom Hof abgeholt; bitte wartet unbedingt auf die Lehrkraft der Folgestunden (Abholung), aufgrund der versetzten Zeiten und Gebäudewechsel der Lehrkräfte kann es zu Verzögerungen kommen.
Auf den Schulhöfen findet ihr wieder Felder für eure Klasse mit mehr oder weniger vielen Punkten, die den Mindestabstand garantieren, wenn man seine Maske absetzen möchte. Wir möchten insgesamt mit den Punkten ein neues System erproben möchten. Dazu benötigen wir eure Unterstützung…
Auf den Punkten im Klassenfeld signalisiert ihr, dass ihr für einen begrenzten Zeitraum oder in der gesamten Pause (das entscheidet ihr) genügend Abstand wünscht, weil ihr die MNB absetzen möchtet, um z.B. ein Pausenbrot zu essen oder einfach Sauerstoff zu tanken. Wenn ihr die Punkte oder auch euer Klassenfeld vorübergehend verlasst, müsst ihr verlässlich eure Maske tragen. Ihr entscheidet also individuell oder auch in einer Gruppe, wie ihr die Pause nutzen wollt. Wir empfehlen euch ganz nachdrücklich, dass ihr in den Pausen auch Zeiten einplant, in denen ihr eure Masken absetzt und ausreichend Sauerstoff „tankt“. Wir werden uns die Pausengestaltung anschauen und nach geraumer Zeit beurteilen, ob dieses System so beibehalten werden kann.
Wenn ihr euch auf dem Hof bzw. über die Schulhöfe bewegt (z.B. Toilette, evtl., falls geöffnet, Kiosk), müsst ihr eure MNB tragen.
Leider könnt ihr derzeit in den Pausen keine Bälle nutzen. Achtet bitte darauf, dass ihr an Tagen mit weniger schönem Wetter eine Jacke und ggf. Regenkleidung dabei habt.

Klassenarbeiten – Ersatzleistungen

Vor kurzem haben wir aufgrund der bisherigen Vorgaben für unsere Schule entschieden, dass es unabhängig vom Szenario bis zum Schuljahresende nur noch Ersatzleistungen und keine Klassenarbeiten für die Jahrgänge 5 – 11 geben wird.
Am Freitag um 13:52 Uhr hat das Kultusministerium nun neue „Regelungen zur Organisation der Schuljahrgänge 5-11 – Schriftliche Arbeiten und Ersatzleistungen“ per Mail an die Schulen kommuniziert. Diese sehen/geben Folgendes vor:
In der ersten Woche nach Rückkehr aus dem Distanzlernen (10. – 12.05.2021) dürfen keine schriftlichen Arbeiten geschrieben werden; danach gelten wieder die vorhergehenden Regelungen. Wir würden mit unserer bisher getroffenen Regelung zwar formal die Vorgaben erfüllen (keine schriftlichen Arbeiten), aber die Intention dieser kurzfristig neuen Regelung ist sicher, erst einmal ohne wie auch immer gearteten Prüfungsdruck in Schule ankommen zu dürfen. Darüber hinaus kann in ein- und zweistündigen Fächern, die nicht epochal unterrichtet werden, auf bewertete schriftliche Arbeiten oder entsprechende Ersatzleistungen ganz verzichtet werden. Auf Wunsch ist dann den Schüler:innen individuell die Möglichkeit einer zusätzlich zu erbringenden Leistung zur Verbesserung der Note einzuräumen (wenn also die Gesamtnote zwischen zwei Zensuren steht). Pro Woche dürfen nur zwei (statt bisher drei) schriftliche Arbeiten angesetzt werden. Die Erteilung einer Note am Ende des Schuljahres ist aber für alle Fächer in jedem Fall sicherzustellen. Über die konkreten Regelungen vor Ort entscheidet die Schulleiterin/der Schulleiter – in Einzelfällen nach Absprache mit einer betroffenen Lehrkraft.

Aufgrund der Kurzfristigkeit der neuen Regelungen entscheide ich als Schulleiterin wie folgt:
1. Die für die nächsten Tage (10.-12.05.2021) angesetzten/eingetragenen Ersatzleistungen finden nicht statt bzw. werden ggf. verschoben. Aus Gründen der Gleichbehandlung gilt dieses auch für die Ersatzleistungen der ersten Tage, wenn Lerngruppe B aus dem Distanzunterricht in den Präsenzunterricht wechselt. D.h., dass die Ersatzleistungen für den 17./18.05.2021 ebenfalls verschoben werden oder ausfallen.
2. In der Regel wird in den ein- oder zweistündigen Fächern auf bewertete schriftliche Arbeiten bzw. die entsprechend angesetzten Ersatzleistungen verzichtet. Unbedingt erforderliche Ausnahmen von dieser Regel können von den Lehrkräften bis zum 11.05.2021 bei mir mit Begründung beantragt werden.
3. Da bei der Beschränkung auf zwei „Überprüfungen“ ausdrücklich von „bewerteten schriftlichen Arbeiten“ die Rede ist, werden wir weiterhin bis zu drei Ersatzleistungen pro Woche zulassen (falls Sachzwänge dieses erfordern).
4. Für alle Klassen 5 – 11 wird kurzfristig ein neuer Arbeitsplan für die Ersatzleistungen erstellt und an die Lerngruppen kommuniziert.

 

(Lern-/Not-)Betreuung in den Jahrgängen 5 und 6

Die Lernbetreuung, die wir bisher eingerichtet haben, findet in den Jahrgängen 5 und 6 weiterhin statt; für Jahrgang 5 in der Milchhalle, für Jahrgang 6 im Kleinen Lehrerzimmer (R. 105) der Sekundarstufe I. Daran teilnehmen können Schüler:innen nach Anmeldung während der Wochen im Homeschooling. Ansprechpartner:innen dafür sind Herr Meuer und Frau Fürst (notbetreuung@gymlehrte.de) .
Die Betreuung, die wir zusätzlich für den Jahrgang 7 eingerichtet haben, können wir leider im Szenario B nicht aufrechterhalten. Für alle Jahrgänge gilt aber, dass ihr bei Problemen jeglicher Art wie gewohnt verlässlich Ansprechpartner:innen in der Schule findet (Beratungslehrer Herr Pfeiffer; Sozialpädagoginnen Frau Janßen und Frau Bäßler; Klassenleitungen; Unterstufenleitung Frau Wünsch und Herr Schachschal; Sek. II-Koordinator:innen Herr Lamker und Frau Bohlen; Mobbinginterventionsteam über Herrn Pfeiffer; Streitschlichter:innen; Schüler:innen-Coaching: Frau Schrumpf; Seelsorge: Frau Elsen; Stellvertretender Schulleiter Herr Perk; Schulleiterin Frau Brandes; Lern-/Not-Betreuung: Herr Meuer; Sekretärinnen Frau Sievers, Frau Nolte, Frau Fürst, Frau Mierswa; FSHlerinnen Sophia Bosse und Laura Böker; Mini-Jobberinnen Mona Schmitz und Celina Hebel).

Testpflicht – organisatorische Regelungen

Einen ganz herzlichen Dank dafür, dass ihr euch nahezu alle der Testpflicht stellt und bereit seid, euch zweimal in der Woche zu testen. Das Ausgabeverfahren hat, obwohl es sehr kurzfristig durchgeführt werden musste, auch dank eurer Mithilfe und Flexibilität wirklich phantastisch funktioniert. Toll!!! Nur noch einmal zur Sicherheit: Wer sich nicht testet und/oder diese nicht gewissenhaft dokumentiert und nachweist, darf die Schule nicht betreten und kann nur im Distanzlernen beschult werden.
Die Testungen in der Woche finden immer montags und mittwochs statt. Das gilt für alle, die regelmäßig in die Schule kommen. Wir sind also alle damit Teil einer sogenannten Reihentestung, die aus mehreren Gründen durchgeführt wird: Erstens schützen wir uns damit noch besser gegenseitig (ohne dabei die anderen Schutzmaßnahmen zu vernachlässigen) und zweitens wird man dadurch sicher Forschungserkenntnisse gewinnen können. Bitte gewöhnt euch diese Testung montags und mittwochs an wie das morgendliche Zähneputzen, lasst sie einfach zur Routine werden. Zeitlich belastet sie einen morgens nur sehr geringfügig, weil man die Wartezeit von 15 Minuten gut für die restlichen Tätigkeiten im Bad nutzen kann.
Die durchgeführten Tests müssen dokumentiert werden; dafür habt ihr ein Heft erhalten, das ihr bitte auf dem Deckel mit eurem Namen und eurer Klasse beschriftet. Ihr beginnt mit der ersten aufgeklappten Doppelseite, so dass sich quasi vier Spalten ergeben, in die ihr Folgendes eintragt: Datum des Tests; Ergebnis des Tests; eure Unterschrift; Unterschrift eines Elternteils.
Je nach Testergebnis ergeben sich unterschiedliche Konsequenzen für das weitere Verhalten:

Negativer Test (ist bisher der absolute Regelfall): Alles in Ordnung; ihr könnt in die Schule kommen.

Ungültiger Test (kommt erfreulicherweise bisher sehr selten vor):
Ihr versucht zuerst, das Testkit mit einem weiteren Tropfen der Flüssigkeit zu einer Reaktion zu bringen (das ist in solchen Fällen recht erfolgreich); wenn dies nicht gelingt, absolviert ihr einen zweiten Test zu Hause oder ihr kommt nach telefonischer Klärung mit der Schule zur Schule, wo ihr euch angeleitet noch einmal testet; wenn der nächste/zweite Test negativ ausfällt, ist alles in Ordnung und ihr könnt – je nach dem, wie ihr euch entschieden habt (zweiter Test zu Hause oder in der Schule) – zur Schule kommen bzw. in der Schule bleiben. Spätestens nach zwei ungültigen Tests an einem Tag meldet ihr euch bitte in der Schule, um die Nachtestung in der Schule zu besprechen.

Positiver Test (bisher praktisch nicht vorgekommen)
Dieses Ergebnis muss durch einen sogenannten PCR-Test (Ärztin/Arzt; Testzentrum) überprüft werden. Dafür gibt es von der Schule eine Bescheinigung über den positiven Selbsttest, so dass der PCR-Test erfolgen kann und kostenlos ist. Ihr dürft in einem solchen Fall auf gar keinen Fall zur Schule kommen und solltet euch zum Schutz eurer Familie freiwillig wie in Quarantäne verhalten. Wir als Schule müssen umgehend telefonisch verständigt werden, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Die Verteilung der Tests für die jeweils kommende Woche erfolgt über Herrn Nowak (Schulassistent/Zentrale) an die Klassenleitungen und über die Klassenleitungen in ihrer letzten Stunde der Woche in ihrer Lerngruppe an euch Schüler:innen. Für fehlende Schüler:innen wird durch die Klassenleitung ein klasseninterner „Bringdienst“ organisiert.
Die Kontrolle der Testdokumentation (Dokumentationsheft) über die durchgeführten Tests erfolgt an jedem Montag und Mittwoch in der jeweils ersten Stunde der Lerngruppe durch die jeweilige Lehrkraft dieser Stunde. Die Kontrolle wird im Klassenbuch vermerkt. Die Testkits werden nicht mit in die Schule gebracht, sondern zu Hause entsorgt.
Hier findet ihr ein Musterbeispiel für die Eintragungen im Dokumentationsheft und für das jeweilig zu erfolgende Verhalten.

Ganz wichtig: Lerngruppe A beginnt am 10.05.2021 mit dem Testverfahren; Lerngruppe B beginnt am 17.05.2021 mit dem Testverfahren.

MNB-Pflicht

Im neuen Rahmen-Hygieneplan des Landes wird zur Frage der Mund-Nasen-Bedeckung auf die allgemeinen Regelungen in der Niedersächsischen Corona-Verordnung verwiesen, die uns laut Mitteilung des Kultusministeriums Anfang der Woche vorliegen wird.
Wir können trotz allem recht gesichert von folgenden Fakten ausgehen:

  • Eine MNB-Pflicht besteht auf dem Schulgelände (Ausnahme: Pausen und ggf. Unterricht an der frischen Luft mit Abstandsregelungen) und im Schulgebäude (auch im Unterricht; Ausnahmen: Klausuren, Klassenarbeiten, Abiprüfungen bei genügend großem Abstand).
  • Erlassgemäß werden in Schulen Stoffmasken als ausreichend betrachtet, das Tragen von medizinischen Masken ist sicherlich aufgrund des höheren Schutzfaktors empfehlenswert, wird aber als „freiwillig“ eingestuft. Da wir schon vor Wochen von den für Schutzmaßnahmen zur Verfügung gestellten Geldern medizinische Masken gekauft haben, konnten wir euch/Ihren Kindern nun medizinische Masken in einer Größenordnung (25 Stück) zur Verfügung stellen, dass für jeden Präsenztag in der Schule eine neue medizinische Maske zur Verfügung steht. In den Wochen des Homeschoolings werden diese Masken also bitte nicht benutzt.

Und nun noch in anderer Angelegenheit, aber ähnlich gelagert…

Masernschutzgesetz

Wir sind als Schule durch das neue Masernschutzgesetz verpflichtet, euern Masernschutz bzw., liebe Eltern, den Ihrer Kinder zu überprüfen. Bitte bringt/geben Sie dazu für die möglichst erste Stunde bei der Klassenleitung den gültigen Impfausweis mit in die Schule, in dem bescheinigt sein sollte, dass eine Masernschutzimpfung stattgefunden hat. Sollte das bisher nicht der Fall sein, klärt/klären Sie das weitere Vorgehen bitte über eure/Ihre Hausärztin/euren/Ihren Hausarzt.

So, nach der Menge an Informationen bleibt mir nur, euch erst einmal einen guten Start in die neue Phase des Präsenzunterrichts zu wünschen, damit meine ich auch ausdrücklich alle aus der Lerngruppe B, obwohl ihr noch eine Woche im Homeschooling verbringen müsst/dürft.

Liebe Grüße
Silke Brandes

 

Der komplette Brief der Schulleiterin kann hier heruntergeladen werden:

Brief der Schulleiterin vom 09.05.21

Musterbeispiel für die Eintragungen im Dokumentationsheft