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Wichtige Informationen zum Schulbetrieb nach den Osternferien

Aus der neuen zwölfseitigen Rundverfügung 15/2021, die am Freitagabend in den Schulleitungsaccount bei Nibis eingestellt wurde, und die mich am Samstagmorgen erreicht hat, haben sich  folgende wichtige Ergebnisse für das Gymnasium Lehrte ergeben:

 

Zur Sekundarstufe I (Jahrgänge 5-10):

  • Es gilt bis auf Weiteres das Szenario C (Schulschließung mit Notbetreuung) und damit für alle Lerngruppen die Unterrichtsform des Distanzlernens mit den Vorgaben, die im neuen Erlass „Regelungen zur Organisation der Jahrgänge 1-10“ incl. unserer Umsetzungen am Gymnasium Lehrte dargelegt sind.

 

  • Mit der neuen Rundverfügung ist eindeutig geregelt, dass in der Sek. I im Szenario C keine schriftlichen Arbeiten geschrieben werden dürfen. Da keiner von uns irgendwie vorhersagen kann, wann und ob wir in diesem Schuljahr das Szenario B erreichen werden (heutiger 7-Tage-Inzidenzwert der Region Hannover: 121,2/Tendenz der letzten Tage: steigend), ist unser Anliegen, dass wir ein System in Bezug auf schriftliche Arbeiten und deren mögliche Ersatzleistungen finden, das uns unabhängig von Szenarien eine Planung bis zum Ende des Schuljahres mit hoher Verlässlichkeit bietet. Daher legen wir nun „endgültig“ (solche Begriffe sollten aus dem „Corona-Vokabular“ verbannt werden) fest, dass in den Jahrgängen 5-10 ausschließlich Ersatzleistungen für schriftliche Arbeiten bis zum Ende des Schuljahres erbracht werden. Diese Ersatzleistungen finden natürlich in den regulären eigenen Stunden statt und können darüber hinaus – falls erforderlich – auf nachmittags ausgeweitet werden. Dieses sollte in Absprache mit den anderen für eine Woche eingetragenen Ersatzleistungen geschehen, wenn man auf Nachmittage anderer Tage zugreifen möchte. Rein theoretisch stehen für drei Ersatzleistungen einer Woche fünf Nachmittage zur Verfügung. In den anderen Fächern sollte auf die Ersatzleistungen Rücksicht genommen werden, indem nicht unnötig viele Videokonferenzen überhaupt und insbesondere nicht zusätzlich am Nachmittag angesetzt werden.
  • Zum Thema des Testens wird es in Kürze weitere Informationen geben; derzeit sind ausschließlich die Q2 und unsere Notbetreuung davon betroffen, so dass wir die Detailplanung für die Jahrgänge, die sich im Distanzlernen befinden, noch in Ruhe ausfeilen können. Unten stehen erste allgemeine Informationen zur Testpflicht.

 

Zur Sekundarstufe II (hier Jahrgänge 11 und Q1):

  • Für den 11. Jahrgang und die Q1 gilt bis Weiteres das Szenario C (Schulschließung) mit der Unterrichtsform des Distanzlernens.

 

  • In den Jahrgängen der Oberstufe können laut der neuen Rundverfügung schriftliche Arbeiten, die immer als Präsenzarbeiten stattfinden, sowohl im Szenario B als auch im Szenario C geschrieben werden. An diesen schriftlichen Arbeiten müssen alle Schüler*innen teilnehmen, unabhängig davon, ob sie sich vom Präsenzunterricht abgemeldet und für das Distanzlernen entschieden haben. Diese Arbeiten können auch außerhalb der eigentlichen Stundenplanzeiten, z.B. nachmittags angesetzt werden. Für die Q1 gibt es bereits seit geraumer Zeit die Regelung, dass nur noch in den Prüfungsfächern eine schriftliche Arbeit im 2. Schulhalbjahr 2020/21 zu schreiben ist.

 

  • Wir werden am Montag in kleiner Runde mit den Koordinator*innen der Sek. II, Frau Bohlen und Herr Lamker, darüber beraten, welche konkreten Regelungen wir in der Abwägung zwischen wirklich notwendigen schriftlichen Arbeiten und Sicherheitsaspekten in Bezug auf das Pandemiegeschehen vereinbaren wollen. Auch hier wird es darum gehen, ein unter Sicherheitsaspekten vertretbares System zu finden, das uns unabhängig von Szenarien eine hohe Verlässlichkeit beschert.

 

Zur Testpflicht allgemein (derzeit Notbetreuung, Q2 und Lehrkräfte im Präsenzunterricht):

  • Die neue Rundverfügung regelt sehr klar, dass für alle, die das Schulgelände bzw. das Schulgebäude betreten wollen/müssen, eine Testpflicht besteht. Dieses gilt auch für sogenannte „Schulfremde“ (Eltern, Handwerker, Besucher,…), die das Schulgelände und erst recht das Schulgebäude nicht oder den Nachweis eines negativen Tests betreten dürfen. Dieser Testpflicht kann man sich im Grundsatz insbesondere als Lehrkraft und als Beschäftigte in Schule nicht entziehen, man könnte höchstens eigenständig ein anderes Verfahren des Nachweises einer Nicht-Infizierung (also ein anderes Testverfahren) wählen. Diese Pflicht besteht also für alle; lediglich Schüler*innen ist das Recht eingeräumt worden, sich statt der Teilnahme am Präsenzunterricht für das Distanzlernen zu entscheiden (dieser Schritt muss nicht weiter begründet werden).

 

  • Die Tests werden von allen, die vom Präsenzunterricht betroffen sind, an zwei Tagen in der Woche zu Hause durchgeführt. Die Schule legt verbindlich und einheitlich diese Tage fest. Wir haben uns dafür entschieden, dass am Gymnasium Lehrte diese Tests montags und mittwochs durchgeführt werden. Dieses ist von jeder/jedem in geeigneter Form zu dokumentieren, abzuzeichnen und bei Bedarf vorzulegen. Ein einheitliches Verfahren hierzu wird von uns noch festgelegt und zu gegebener Zeit in die Schulgemeinschaft kommuniziert. Die Schule dokumentiert, wer mit wie vielen Testkits ausgestattet wurde/wird.

 

Testverfahren für die Notbetreuung:

  • Das Testverfahren für die Notbetreuung wird nach den Osterferien einmalig in der Schule durchgeführt; bis zur Durchführung wird an dem Tag ohne Test (Montag, 12.04.) ganz besonders auf Schutzmaßnahmen und Abstände geachtet; am Montag nach den Osterferien (12.04.21) erhalten die teilnehmenden die Informationen für die Eltern; am Dienstag wird von Schüler*innen die von den Eltern unterschriebene Kenntnisnahme der Testpflicht mit in die Schule gebracht; am Dienstag (13.04.) findet einmalig eine Testung in der Schule statt; danach erhalten die Schüler*innen jeweils die Testkits für die Testtage der Woche bzw. anschließend der nächsten Woche; von den Testungen, die zu Hause durchgeführt werden, werden die Testkits mit in die Schule gebracht, wenn sie negativ oder ungültig sind. Bei einem positiven Testergebnis wird die Schule telefonisch informiert und alle weiteren Schritte werden dann geklärt.

Liebe Grüße und allen einen guten Start in die nächste Phase dieses besonderen Schuljahres

Silke Brandes

(Schulleiterin)