Liebe Schülerinnen, liebe Schüler und Eltern, im Winter liegt der Weg zur Schule wieder in der Dämmerungszeit. Wir möchten im Vorfeld darauf aufmerksam machen, dass durch die Polizei auch in dieser Zeit auf die Sicherheit der Fahrradfahrenden geachtet wird. Dazu gehört u.a. die Kontrolle der Fahrräder auf ihre Verkehrstauglichkeit. Wie ein Fahrrad gemäß der StVZO ausgerüstet sein muss, können Sie der Abbildung entnehmen.
Hinweis:
Scheinwerfer, Leuchten und deren Energiequelle dürfen abnehmbar sein, müssen jedoch während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, fest angebracht werden. Blinkende Scheinwerfer / Schlussleuchten sind unzulässig.
Eure/Ihre Polizei